- Verordnung der Landesregierung vom 13. Mai 2025, mit der die Heimkostenbeiträge in den Tiroler Landesberufsschülerheimen für das Schuljahr 2025/2026 festgesetzt werden
Aufgrund des § 49 Abs. 2 des Tiroler Berufsschulorganisationsgesetzes 1994, LGBl. Nr. 90/1994, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 27/2024, wird verordnet:
§ 1
Heimkostenbeiträge Landesberufsschülerheime
Die Höhe des einzuhebenden Heimkostenbeitrages für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung in einem Schülerheim einer berufsbildenden Pflichtschule (Berufsschule) wird je Schülerin bzw. Schüler (Beitrag pro Woche) wie folgt festgelegt:
LBSH f. Tourismus u. Handel Landeck,
LBSH f. Fotografie, Optik und Hörakustik,
LBSH Holztechnik,
LBSH Glastechnik Kramsach 126,90 Euro
§ 2
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2025 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung mit der die Heimkostenbeiträge in den Landesberufsschülerheimen für das Schuljahr 2024/25 festgesetzt werden, VBl. Nr. 55/2024, außer Kraft.