Änderung der Heimkostenbeiträge für die den öffentlichen land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen angeschlossenen Schülerheime | Omnilex
VBL_TI_LR_20250703_74•Änderung der Heimkostenbeiträge für die den öffentlichen land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen angeschlossenen Schülerheime
Änderung der Heimkostenbeiträge für die den öffentlichen land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen angeschlossenen Schülerheime
VBL_TI_LR_20250703_74Änderung der Heimkostenbeiträge für die den öffentlichen land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen angeschlossenen SchülerheimeGazette03.07.2025
Verordnung der Landesregierung vom 23. Juni 2025, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Heimkostenbeiträge für die den öffentlichen land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen angeschlossenen Schülerheime geändert wird
Aufgrund des § 36 Abs. 2 des Tiroler Landwirtschaftlichen Schulgesetzes 2012, LGBl. Nr. 88/2012, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 85/2023, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über die Festsetzung der Heimkostenbeiträge für die den öffentlichen land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen angeschlossenen Schülerheime, VBl. Nr. 67/2025, wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 1 lit. b hat zu lauten:
in der neunten Schulstufe (10 Internatsmonate)3.870,- Euro
in der zehnten Schulstufe (10 Internatsmonate)3.870,- Euro
in der elften Schulstufe (8 Internatsmonate)3.096,- Euro“.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. September 2025 in Kraft.