A12 Inntal Autobahn und A13 Brenner Autobahn; Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge und für Fahrzeuge mit über 3,5 t Gesamtgewicht | Omnilex
VBL_TI_LR_20250915_110•A12 Inntal Autobahn und A13 Brenner Autobahn; Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge und für Fahrzeuge mit über 3,5 t Gesamtgewicht
A12 Inntal Autobahn und A13 Brenner Autobahn; Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge und für Fahrzeuge mit über 3,5 t Gesamtgewicht
VBL_TI_LR_20250915_110A12 Inntal Autobahn und A13 Brenner Autobahn; Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge und für Fahrzeuge mit über 3,5 t GesamtgewichtGazette15.09.2025
Verordnung der Landesregierung vom 10. September 2025, mit der für die A12 Inntal Autobahn und die A13 Brenner Autobahn zum Zweck der Durchführung von Fahrbahnsanierungsarbeiten im Bereich der Luegbrücke ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge und ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 3,5 t Gesamtgewicht erlassen wird
Aufgrund des § 43 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 52/2024, wird verordnet:
§ 1
(1) Das Fahren
(2) Abweichend von Abs. 1 gilt das Verbot für Fahrten auf der A13 Brenner Autobahn in Fahrtrichtung Norden (Innsbruck) in der Zeit von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr des Folgetages.
§ 2
Das Fahren mit Fahrzeugen, deren Gesamtgewicht 3,5 t überschreitet, ist auf der A13 Brenner Autobahn zwischen der Anschlussstelle Matrei-Steinach und der Anschlussstelle Brenner Nord in der Zeit zwischen 6. Oktober 2025 und 17. Oktober 2025 jeweils von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr des Folgetages in beiden Fahrtrichtungen verboten, wenn das Ziel der Fahrt über den Autobahnabschnitt zwischen der Anschlussstelle Nößlach und der Anschlussstelle Brenner Nord der A13 Brenner Autobahn erreicht werden soll.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.