Genehmigung der Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Abfallbeseitigungsverband Mittleres Unterinntal“ | Omnilex
VBL_TI_LR_20250915_111•Genehmigung der Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Abfallbeseitigungsverband Mittleres Unterinntal“
Genehmigung der Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Abfallbeseitigungsverband Mittleres Unterinntal“
VBL_TI_LR_20250915_111Genehmigung der Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Abfallbeseitigungsverband Mittleres Unterinntal“Gazette15.09.2025
Verordnung der Landesregierung vom 10. September 2025, mit der die Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Abfallbeseitigungsverband Mittleres Unterinntal“ genehmigt wird
Aufgrund des § 129 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 35/2025, wird verordnet:
§ 1
(1) Die von den Gemeinderäten der verbandsangehörigen Gemeinden Brixlegg (05.06.2025), Kramsach (24.03.2025) und Rattenberg (27.03.2025) übereinstimmend beschlossene Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Abfallbeseitigungsverband Mittleres Unterinntal“, wird nach § 129 Abs. 3 in Verbindung mit § 129 Abs. 1 und 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.
(2) Der Wortlaut der nach Maßgabe des Abs. 1 geänderten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.