Verordnung der Landesregierung vom 7. April 2026 mit der die Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Abwasserverband Vorderes Ötztal“ genehmigt wird
Aufgrund des § 129 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 35/2025, wird verordnet:
§ 1
(1) Die von den Gemeinderäten der verbandsangehörigen Gemeinden Haiming (11.12.2025), Oetz (25.06.2025) Sautens (18.06.2025), Silz (19.09.2025) und Umhausen (23.06.2025) übereinstimmend beschlossene Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „„Abwasserverband Vorderes Ötztal““, wird nach § 129 Abs. 3 in Verbindung mit § 129 Abs. 1 und 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.
(2) Der Wortlaut der nach Maßgabe des Abs. 1 geänderten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.