Kundmachung über die Ausschreibung der Wahl der Dienststellenpersonalvertretung Bezirkshauptmannschaft Lienz
Gemäß § 24 Abs.1 letzter Satz des Landes-Personalvertretungsgesetzes 1994, LGBl. Nr. 58/1994, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 85/2023, wird die Wahl der Dienststellenpersonalvertretung Bezirkshauptmannschaft Lienz für den Rest der Funktionsdauer auf den
23. April 2024
Als Tag der Wahlausschreibung gilt der 22. Februar 2024.
Wahlvorschläge sind bis spätestens 2. April 2024, 17.00 Uhr, beim Zentralwahlleiter schriftlich einzubringen.
Wahlvorschläge dürfen höchstens doppelt so viele Wahlwerber enthalten und müssen von mindestens doppelt so vielen Wahlberechtigten unterstützt sein, als Personalvertreter zu wählen sind.