Kundmachung über die neuerliche Ausschreibung der Wahl der Dienststellenpersonalvertretung Bezirkshauptmannschaft Lienz
Gemäß § 24 Abs. 5 des Landes-Personalvertretungsgesetzes 1994, LGBl. Nr. 58/1994, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 89/2024, wird die Wahl der Dienststellenpersonalvertretung Bezirkshauptmannschaft Lienz für den Rest der Funktionsdauer auf den