Kundmachung der Landesregierung über eine Änderung der Gemeindegrenze zwischen den Marktgemeinden Nenzing und Frastanz
StF: LGBl.Nr. 60/2003
Die Vorarlberger Landesregierung hat auf Grund des übereinstimmenden Willens der Marktgemeinden Nenzing und Frastanz die Änderung der Gemeindegrenze zwischen diesen beiden Gemeinden
gemäß § 6 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 40/1985, in der Fassung LGBl. Nr. 69/1997, genehmigt.
Die Grenzänderung tritt am 1. Jänner 2004 in Geltung.