Verordnung der Bildungsdirektion für Vorarlberg über den Lehrplan der Landwirtschaftlichen Fachschule für Berufstätige, Fachrichtung Feldgemüsebau
StF: BDVBl. Nr. 5/2021
Auf Grund der §§ 15 und 24 des Landwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl.Nr. 14/1979, in der Fassung LGBl.Nr. 40/2006 und Nr. 45/2018, wird verordnet:
Im RIS seit
17.05.2021
§ 1 Im RIS seit
Für die Landwirtschaftliche Fachschule für Berufstätige, Fachrichtung Feldgemüsebau, wird der in der Anlage enthaltene Lehrplan erlassen.
Im RIS seit
17.05.2021
§ 2 Im RIS seit
Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Begriffe verwendet werden, kommt ihnen keine geschlechtsspezifische Bedeutung zu. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der jeweils geschlechtsspezifischen Form zu verwenden.
Im RIS seit
17.05.2021
§ 3 Im RIS seit
(1) Die Verordnung der Bildungsdirektion für Vorarlberg über den Lehrplan der Landwirtschaftlichen Fachschule für Berufstätige, Fachrichtung Feldgemüsebau, tritt am 1. September 2021 in Kraft.
(2) Die Verordnung der Bildungsdirektion für Vorarlberg über eine Änderung der Verordnung über den Lehrplan der Landwirtschaftlichen Fachschule für Berufstätige, Fachrichtung Feldgemüsebau, BDVBl. Nr. 08/2024, tritt am 1. Mai 2024 in Kraft.
*) Fassung BDVBl.Nr. 8/2024
Im RIS seit
25.04.2024
Anl. 1 Im RIS seit
Lehrplan für die Landwirtschaftliche Fachschule für Berufstätige, Fachrichtung Feldgemüsebau
Im RIS seit
25.04.2024