20001843•Ruhezone "Vergaldatal" in St. Gallenkirch
20001843Ruhezone "Vergaldatal" in St. GallenkirchOrdinance01.02.2026
Außerkrafttretensdatum
Verordnung der Landesregierung über die Ruhezone "Vergaldatal" in St. Gallenkirch
StF: LGBl. Nr. 4/2026
Auf Grund der §§ 26 und 35 Abs. 5 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, LGBl.Nr. 22/1997, in der Fassung LGBl.Nr. 72/2012, Nr. 70/2016 und Nr. 67/2019, wird verordnet:
Im RIS seit
27.01.2026
Außerkrafttretensdatum
Das in den Anlagen 1 und 2, einschließlich den Erläuterungen dazu, rot dargestellte Gebiet in der Gemeinde St. Gallenkirch ist nach dieser Verordnung als Ruhezone geschützt.
Im RIS seit
27.01.2026
Außerkrafttretensdatum
Zweck der Errichtung der Ruhezone ist es, durch eine artgerechte und naturnahe Jagdwirtschaft und eine rücksichtsvolle touristische Nutzung möglichst störungsarme, natürliche Lebensbedingungen für die Tierwelt zu schaffen.
Im RIS seit
27.01.2026
Außerkrafttretensdatum
(1) Im Schutzgebiet dürfen keine Veränderungen oder sonstigen Einwirkungen vorgenommen werden, die geeignet sind, den Schutzzweck nach § 2 zu beeinträchtigen. Danach ist es insbesondere verboten,
(2) Nicht verboten sind Veränderungen oder Einwirkungen, die notwendigerweise verbunden sind mit:
Im RIS seit
27.01.2026
Außerkrafttretensdatum
(1) Von den Schutzmaßnahmen des § 3 können auf Antrag oder von Amts wegen Ausnahmen erteilt werden, wenn ein Vorhaben
(2) Durch Bedingungen, Auflagen oder eine Befristung der Bewilligung ist sicherzustellen, dass die Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes, insbesondere im Hinblick auf den Schutzzweck nach § 2, nicht oder möglichst wenig beeinträchtigt werden.
Im RIS seit
27.01.2026
Außerkrafttretensdatum
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2026 in Kraft.
Im RIS seit
27.01.2026
Außerkrafttretensdatum
Diese Verordnung tritt am 31. Jänner 2041 außer Kraft.
Im RIS seit
27.01.2026
Außerkrafttretensdatum
Im RIS seit
27.01.2026
Außerkrafttretensdatum
Im RIS seit
27.01.2026
Außerkrafttretensdatum
Im RIS seit
27.01.2026
Außerkrafttretensdatum
Im RIS seit
27.01.2026
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