Durchführung des Gesetzes über die Bereinigung von während der deutschen Besetzung Österreichs getroffenen Verfügungen auf dem Gebiete des Gemeindewesens. | Omnilex
LGBL_VO_19461223_13•Durchführung des Gesetzes über die Bereinigung von während der deutschen Besetzung Österreichs getroffenen Verfügungen auf dem Gebiete des Gemeindewesens.
Durchführung des Gesetzes über die Bereinigung von während der deutschen Besetzung Österreichs getroffenen Verfügungen auf dem Gebiete des Gemeindewesens.
LGBL_VO_19461223_13Durchführung des Gesetzes über die Bereinigung von während der deutschen Besetzung Österreichs getroffenen Verfügungen auf dem Gebiete des Gemeindewesens.Gazette23.12.1946
Auf Grund des §§ 1, 4 und 9 des Gesetzes LGBl. Nr. 4/1946 wird verordnet:
§ 1.
Auf Grund der am 8. Dezember 1946 im Sinne des Gesetzes LGBl. Nr. 4/1946 und der Verordnung LGBl. Nr. 11/1946 durchgeführten Abstimmungen tritt die Vereinigung der Gemeinden
§ 2.
Da die Abstimmung vom 8. Dezember 1946 in der früheren Ortsgemeinde Fluh die Vereinigung Fluh-Bregenz zur Stadt Bregenz bestätigt hat, ist die mit Verordnung LGBl. Nr. 12/1946 für die Ortsgemeinde Bregenz aufgeschobene Bestimmung über die Vereinigung der Ortsgemeinde Bregenz-Fluh am 9. März 1947 durchzuführen. Die Durchführung hat nach den Bestimmungen der Verordnung LGBl. Nr. 11/1946 zu erfolgen.