Die Dienstordnung für die Beamten und Angestellten des Landes Vorarlberg, LGBl. Nr. 14/1930, wird abgeändert und ergänzt wie folgt:
Art. II.
Dieser Beschluß tritt sofort in Kraft. Mit seiner Vollziehung ist die Landesregierung betraut.
Art. III.
Die Landesregierung ist ermächtigt, die Dienstordnung für die Beamten und Angestellten des Landes Vorarlberg, LGBl. Nr. 14/1930, in der Fassung des Art. I neu zu verlautbaren und hiebei die Reihenfolge und Bezeichnung der Abschnitte und Paragraphen zu ändern, sowie überholte Bezeichnungen der geltenden Rechtslage anzupassen.