Der Punkt 2 der Bedingungen der Kundmachung über die Zulassung der „HM-Decke“ aus Stahlbeton-Fertigbauteilen als Baustoff, LGBl. Nr. 13/1947, wird ergänzt wie folgt:
„Sie darf jedoch auf 350 kg/m² erhöht werden, wenn die Rippen an beiden Seiten in Stahlbetonrosten biegefest verankert sind. Bei der Herstellung sind alle Fugenflächen, insbesondere die Fugenflächen über den Rippen, ausgiebig zu nässen.“