Auf Grund des § 3 des Gemeindesanitätsgesetzes – Text 1931, LGBl. Nr. 19/1931, wird die mit der Stadt Bregenz vereinigte Ortschaft Fluh vom bisherigen Sanitätssprengel Kennelbach-Langen-Fluh abgetrennt und dem Sanitätssprengel Bregenz zugeteilt.
Die Gemeinden Kennelbach und Langen bilden weiterhin zusammen den Sanitätssprengel Kennelbach-Langen.