Auf Grund des § 3 des Gemeindesanitätsgesetzes – Text 1931, LGBl. Nr. 19/1931, werden die Gemeinde Lech vom bisherigen Sanitätssprengel Dalaas-Innerbraz-Klösterle-Lech und die Gemeinde Warth vom Sanitätssprengel Holzgau (Tirol) abgetrennt und zum neuen Sanitätssprengel „Tannberg“ vereinigt.
Als Standort des Gemeindearztes wird Lech bestimmt. Die Gemeinden Dalaas, Innerbraz und Klösterle bilden weiterhin zusammen den Sanitätssprengel Dalaas-Innebraz-Klösterle.