Die von Tiroler Tuffsteinwerk H. und E. Hager nach untenstehender Beschreibung erzeugten Hohlblocksteine aus Ruffbeton werden im Sinne des § 46 der Landesbauordnung unter folgenden Bedingungen als Baustoff probeweise bis 31. Dezember 1950 zugelassen. Sollte es sich in der Zwischenzeit zeigen, daß der Baustoff ungeeignet ist, kann diese probeweise Zulassung jederzeit widerrufen werden.