LGBL_VO_19500705_29•Ebenseer Hohlsteindecke, Zulassung.
LGBL_VO_19500705_29Ebenseer Hohlsteindecke, Zulassung.Gazette05.07.1950
Die nachstehend beschriebene „Zechdecke“, deren Balken und Platten von der Fa. Arnold und Hans Zimmermann, Baumeister, Bregenz, werkmäßig hergestellt werden, wird im Sinne der § 46 der Vorarlberger Landesbauordnung bei Einhaltung folgender Bedingungen bis 31. Dezember 1953 zugelassen. Für den Fall, daß sich bei dieser Stahlbetonrippendecke aus Fertigteilen schon früher Mängel zeigen, bleibt die Vorschreibung weiterer Bedingungen oder der jederzeitige Widerruf dieser Zulassung vorbehalten.
Beschreibung:
Die „Zechdecke“ ist eine unter Verwendung von werkmäßig erzeugten Fertigteilen hergestellte Rippendecke aus Stahlbeton. Ihre wesentlichen Bestandteile sind die werkmäßig erzeugten Platten, die werkmäßig erzeugten Balken und der Baubeton mit Armierungseisen bzw. Verteilungseisen besonderer Linienführung. Die unten und oben armierten Balken sind u-förmig und haben einen gegenseitigen Abstand von 62 cm. Die Balkenhöhe und Armierung ist entsprechend der Spannweite und Belastung veränderlich. Die Seitenwände des u-trogförmigen Hohlraumes der Balken werden zur besseren Bindung mit dem Baubeton rauh ausgeführt. Die mindestens 5 cm starken Platten haben für alle Spannweiten die gleiche Stärke und sind unter armiert und lagern auf en oberen Rändern des Hohlbalkens ebenflächig auf. Die Stoßstelle zwischen Platte und Platte ist ein v-förmiger Hohlraum. In diesem Hohlraum werden die oberen Armierungseisen, gleichzeitig Verteilungseisen, so eingelegt, daß dieselben beiderseits über die Stirnseiten der Platten herausragen, u. zw. bis zur gegenüberliegenden Seite des Hohlbalkens, wo dieselben in den Hohlraum abgebogen werden. Der Hohlraum des Balkens und der Raum an der Stoßstelle der Plattenwird mit Baubeton bis Oberkante Platte ausgegossen. An der Unterseite des Hohlbalkens zwischen den unteren Armierungseisen ist eine Putzträgerlatte angeordnet.
Bedingungen:
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