Die nachstehend beschriebene Filigran-Stahlleichtbauweise der Firma Hutter Schrantz A. G., Wien wird im Sinne des § 46 der Vorarlberger Landesbauordnung bei Einhaltung folgender Bedingungen bis 31. 12. 1954 zugelassen. Für den Fall, daß sich bei dieser Bauweise schon früher Mängel zeigen, bleibt die Vorschreibung weiterer Bedingungen oder der jederzeitige Widerruf dieser Zulassung vorbehalten
Beschreibung
Das Hauptelement der Filigran-Stahlleichtbauweise ist ein Fachwerkträger. Die Ober- und Untergurte der Träger bestehen in der Regel aus Normalprofilen T 2 ½ bis T 6, die Streben des Fachwerkes aus Bandstahl 20/1.5 bis 20/3, wobei der Bandstahl zu V-förmigem Querschnitt gepreßt ist. Der Anschluß der Streben an die Stege von Ober- und Untergurt erfolgt mittels maschineller Punktschweißung.
Diese Fachwerkträger werden weitgehend maschinell gefertigt und 20 bis 50 cm hoch erzeugt. Die Gurtprofile, Trägerhöhen usw. werden laut den erforderlichen statistischen Gegebenheiten gewählt. Die Berechnung erfolgt unter der Annahme gelenkiger Knotenanschlüsse.
Die Filigran-Träger werden im wesentlichen verwendet: