In der Marktgemeinde Hard wird eine öffentliche Knaben- und Mädchenhauptschule mit getrennten Klassenzügen errichtet. Der Schulsprengel umfaßt die Marktgemeinde Hard.
§ 2
Die Kosten für die Unterbringung und für den Sachaufwand dieser Schule trägt die Marktgemeinde Hard.