Die Voralberger Landesregierung hat den Beschlüssen der Gemeindevertretungen der Gemeinde Fontanella vom 30. März 1955 und der Gemeinde Sonntag vom 25. März 1955 über die Änderung der Gemeindegrenze entsprechend der unter ZI. Ib-476/1-55 und ZI. Ib-476/1a-55 beim Amt der Vorarlberger Landesregierung erliegenden Lagepläne gemaäß § 8 der Gemeindeordnung 1935, LGBl. Nr. 25/1935, zugestimmt.
Die Änderung der Gemeindegrenze tritt mit 1. Jänner 1956 in Kraft.