Auf Grund des § 42 Abs. 4 der Gewerbeordnung wird verordnet:
Der bisherige Kehrbezirk Schlins- Bludesch-Thüringen wird aufgehoben. Die Gemeinde Schlins wird dem Kehrbezirk Satteins und die Gemeinde Bludesch und Thüringen werden dem Kehrbezirk Nenzing angeschlossen.