Die von der Stadtvertretung Bregenz in der Sitzung vom 21. Dezember 1955 beschlossene Teilregulierung im Bereiche Babenwohl laut Teilregulierungsplan vom 21. November 1955 unter gleichzeitiger Aufhebung der bisherigen Teilregulierung vom 28. September 1936 wird gemäß § 4 der Vorarlberger Landesbauordnung genehmigt.