Auf Grund des § 1 der Dienstordnung für die Beamten und Angestellten des Landes Vorarlberg, LGBl. Nr. 14/1930, in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 9 des Gehaltsüberleitungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1947, in der derzeit geltenden Fassung wird verordnet:
I. Die Landesbeamten-Amtstitelverordnung, LGBl. Nr. 23/1961, wird abgeändert wie folgt:
„(2) Den im Abs. 1 genannten Beamten ist es erlaubt, neben dem Funktionstitel auch den mit ihrem Dienstposten verbundenen Amtstitel zu führen.“
Anlage nicht abgedruckt.
II. Landesbeamte, denen auf Grund der bisherigen Vorschriften ein Amtstitel zukam, der nach dieser Verordnung einer höheren Dienstklasse entspricht, führen den bisherigen Amtstitel weiter.