Der nachstehend beschriebene, vom Zementwerk Eiberg, Bartl Lechner sen. Und jun. KG., Kufstein, hergestellte Baustoff „Eiberger Putz- und Bauerbinder“ wird gemäß § 46 Landesbauordnung bei Einhaltung folgender Bedingungen im Land Vorarlberg bis auf jederzeitigen Wiederruf zugelassen.
Beschreibung:
Der „Eiberger Putz- und Mauerbinder“ ist ein hydraulisches Bindemittel zur Herstellung von Putz- und Mauermörtel. Er ist mit Portlandzement, Eisenportlandzement, Hochofenzement und mit allen Kalkarten mischbar.
Dem Putz selbst kann durch Zusatz von zement- bzw. kalkbeständigen Farben zum Mörtel eine Farbtönung verliehen werden.
Mit „Eiberger Putz- und Mauerbinder“ hergestellte Mörtel haben ein sehr hohes Wasserhaltevermögen. Dadurch wird die Entmischungsneigung und die Mörtelaustrocknung bei stark saugendem Untergrund (schlecht oder gar nicht angenäßte Mauersteine, Bims- und Schaumbetonwände und dgl.) verringert.
Auf Grund eines Untersuchungsergebnisses des Magistrates der Stadt Wien, MA 39, wurde festgestellt, daß der „Eiberger Putz und Mauerbinder“ frei von schädigenden Stoffen für Mauerwerk, Putz- und Beton ist.
Der „Eiberger Putz- und Mauerbinder“ kommt in weißen Säcken mit blauem Aufdruck mit einem Bruttogewicht von 40 kg je Sack in den Handel.
Bedingungen: