LGBL_VO_19620309_9•Schwendilator-Kaminformsteine, baupolizeiliche Zulassung.
LGBL_VO_19620309_9Schwendilator-Kaminformsteine, baupolizeiliche Zulassung.Gazette09.03.1962
Der nachstehend beschriebene Baustoff „Schwendilator-Kaminformsteine“, Erzeugerbetrieb Tonwerk Fritzens, Tirol, wird gemäß § 46 Landesbauordnung bei Einhaltung folgender Bedingungen im Lande Vorarlberg bis 31. Dezember 1967 baupolizeilich zugelassen.
Beschreibung
Die Firma Tonwerk Fritzens, Tirol, hat die Lizenzerzeugung der in Deutschland durch das Schwendilatorwerk Schwend Co., Baden-Baden, hergestellt „„Schwendilator-Kaminformsteine“ für das gesamte österreichische Bundesgebiet übernommen.
Die „Schwendilator-Kaminformsteine“ werden aus zementgebundenem Ziegelplitt im Rüttelverfahren hergestellt.
Das Ausgangsprodukt für den Ziegelsplitt sind gut gebrannte Ziegelsteine ohne fremde Beimengungen. Durch die Verwendung von Ziegelsplitt in zwei verschiedenen Körnungen entsteht im Ziegelsplittbeton ein geschlossenes Gefüge.
Die Formsteine haben quadratische bzw. rechteckige Rauchfangequerschnitte mit stark gerundeten Ecken und werden in verschiedenen Abmessungen erzeugt. Die Wangen der Formsteine sind 8 cm stark ohne Hohlräume. Um einen einwandfreien Sitz der Formsteine übereinander und damit eine gute Fugendichtung zu bekommen, ist di längere Fuge überfalzt hergestellt.
Zum Versetzen der „Schwendilator-Kaminformsteine“ wird feinkörniger Kalkzementmörtel gewählt. Die Fugen werden nicht stärker als 5 mm hergestellt und an der Innenseite (Rauchrohr) glattgestrichen. Der äußere Putz wird mindestens ½ cm stark aufgetragen. Für Rauchrohranschlüsse und Reinigungsöffnungen werden in der Regel nur besondere Kaminsteine verwendet. Nachträgliche Anschlüsse herzustellen ist möglich. (Siehe Attest der Versuchsanstalt für Stein, Holz und Stahl an der Technischen Hochschule Karlsruhe, Prüfungszeugnis 2247, 2. Absatz der Zusammenfassung.)
Der Kamin kann auch schräg geführt (geschleift) werden. Hiezu werden die schrägen Formsteine verwendet. Das Zurückführen des Kamins in die Senkrechte geschieht wiederum durch Verwendung der Schrägsteine.
Werden mehrrohrige Kamine aus mehreren, je ein oder zwei Rohre enthaltenden Formstücken erstellt, so muß eine der beiden aneinanderlegenden Wangenzungen mindestens 8 cm, die andere 5 cm dich sein. Die senkrechten Stoßfugen der einzelnen Schichten werden entsprechend gegeneinander versetzt.
Bedingungen
Als zulässige Druckspannung bzw. größte Kantenpressung sind 10 kg/cm² anzunehmen, die in keinem Fall überschritten werden dürfen. Falls höhere Steinfestigkeiten erreicht werden, darf als zulässige Druckspannung bzw. größte Kantenpressung max. 1/10 der Bruchfestigkeit, bezogen auf den tatsächlichen Querschnitt, unter Einhaltung der übrigen Zulassungsbedingungen angenommen werden. Als Druckfläche ist dabei die jeweilige Nettofläche, d. h. Abzug aller Öffnungen im Rauchfang, wie Rauchfangquerschnitt, Anschluß-, Reinigungsöffnungen usw. anzunehmen.
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