LGBL_VO_19620427_19•Asbestzementrohre der Marke „Eternit“, baupolizeiliche Zulassung.
LGBL_VO_19620427_19Asbestzementrohre der Marke „Eternit“, baupolizeiliche Zulassung.Gazette27.04.1962
Die nachstehend beschriebenen Asbestzementrohre, Marke „Eternit“, Herstellwerk Eternit-Werke Ludwig Hatschek, Vöcklabruck, Oberösterreich, werden für Abgas-, Be- und Entlüftungsleitungen sowie für Stränge in Klimaanlagen gemäß § 46 Landebauordnung bei Einhaltung folgender Bedingungen für das Land Vorarlberg bis 31. Dezember 1967 baupolizeilich zugelassen.
Beschreibung
Asbestzementrohre, Marke „Eternit“, werden aus einem Gemenge von normgemäßen Portlandzement, Asbest und Wasser durch Verarbeitung auf einer Art Pappemaschine, unter Anwendung angemessenen Druckes erzeugt. Die Rohre werden durch Muffen oder Flanschen und die zugehörigen Dichtungen verbunden.
Bedingungen
bei runden und quadratischen Rohren den Durchmesser bzw. das Seitenmaß, bei rechteckigen Rohren das längste Seitenmaß.
Lichtmaß d m/m
Runde Rohre
Quadratrohre und Rechteckige Rohre
71
126
176
201
bis 70
bis 125
bis 175
bis 200
bis 250
7 m/m
8 m/m
9 m/m
10 m/m
10 m/m
6 m/m
6 m/m
7 m/m
7 m/m
8 m/m
Quadrat- und Reckteckrohre müssen in den Ecken ausgerundet sein. Ihre Wandstärke muß auf allen vier Seiten gleich sein.
Der Querschnitt von Rechteckrohren darf aus strömungstechnischen Gründen höchstens ein Seitenverhältnis von 1,5/1, 0 aufweisen.
Asbestzementrohre für die Ableitung der Abgase von Feuerstätten mit gasförmigen Brennstoffen:
Nachstehend werden im Sinne der ÖNORM B 8200 folgende Begriffe gebraucht:
„Abgasführung“: Verbindungsrohr vom Gasgerät bis zur Einmündung in den Abgasfang.
„Abgasfang“: Rauchfang für die ausschließliche Ableitung der Abgase von Gasfeuerstätten.
Die (oberen) Kehrtürchen müssen ca. 100 cm über dem Dachbodenfußboden, andererseits mindestens 45 cm unter den Dachsparren liegen. Die obere Kante der (unteren) Putztürchen muß sich mindestens 50 cm unterhalb des ersten Gasanschlusses befinden.
Abgasfänge eines Geschosses dürfen nicht in die der anderen Geschosse einmünden, das heißt, sie dürfen nicht gleichzeitig für verschiedene Geschosse dienen.
Die Führung der Abgasfänge muß in den Bauplänen ersichtlich sein.
Zu Dichtung sind Asbestschnur und geeignete Füllmittel (z. B. STK-Muffenkitt) zu verwenden. Wenn Temperaturen von 50° C nicht überschritten werden, dann können die Verbindungen auch mit Hanfstrick und plastischen Muffenpasten, sowie mit geeigneten Gummiringen (z. B. GKR-Dichtungen) abgedichtet werden.
Bei der Planung von Asbestzementrohrleitungen ist stets auf leichte Zugangsmöglichkeit für Reparaturzwecke (Austausch von Rohren oder Formstücken) besonders an Stellen mit starker Beanspruchung Bedacht zu nehmen.
Bei der Befestigung von Leitungen sind Mauersetzungen und Wärmedehnungen zu berücksichtigen.
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