Auf Grund des § 17 des Lichtspielgesetzes, LGBl. 28/1928 in der geltenden Fassung, wird verordnet:
Die öffentliche Vorführung des Filmes „Begierde am Meer“ (La mort á les jeux bleus), Hersteller: Films Univers, Frankreich, Verleiher: Bravaria-Film, Wien, ist wegen seiner Eignung, eine entsittlichende Wirkung auf die Zuschauer auszuüben, in Vorarlberg verboten.