Aug Grund des § 17 des Lichtspiegelgesetzes, LGBl. Nr. 28/1928 in der geltenden Fassung, wird verordnet:
Die öffentliche Vorführung des Filmes „Der Narbenteufel“, Hersteller: Lynax/Parkyn/Wintle, England (1960), Verleiher: Rank-Film, Wien, ist wegen seiner Eignung, eine verrohende und entsittlichende Wirkung auf die Zuschauer auszuüben, in Vorarlberg verboten.