Die Vorarlberger Landesregierung hat den Beschlüssen der Gemeindevertretungen der Marktgemeinde Rankweil vom 3. August 1962 und der Gemeinde Göfis vom 15. Februar 1962 über die Änderung der Gemeindegrenze im Bereiche der Landstraße I. Ordnung Nr. 14 und das Tufnerbaches laut dem unter Zl. Lb-613/1-62 beim Amt der Vorarlberger Landesregierung erliegenden Lageplan gemäß § 8 der Gemeindeordnung 1935 zugestimmt. Durch diese Grenzänderung wird im angeführten Bereich die Landstraße I. Ordnung Nr. 14 zur Gänze dem Gemeindegebiet Göfis und der Tufnerbach zur Gänze dem Gemeindegebiet Rankweil zugewiesen.
Die Änderung der Gemeindegrenze tritt am 1. Jänner 1963 in Kraft.