Auf Grund des § 17 des Lichtspielgesetzes, LGBl. Nr. 28/1928 in der geltenden Fassung, wird verordnet:
Die öffentliche Vorführung des Filmes „Der Frauenfresser“, Hersteller: Fortress-Produktion, Verleiher: Favorit-Film, Wien, ist wegen seiner Eignung, eine verrohende Wirkung auf seine Zuschauer auszuüben, in Vorarlberg verboten.