Auf Grund des $ 17 des Lichtspiegelgesetzes, LGBl. Nr. 28/1928 in der geltenden Fassung, wird verordnet:
Die öffentliche Vorführung des Filmes „Hunger nach Liebe“, Hersteller: L. Edit. ciném./20thC. Fox, Verleiher: Metro-Film, Wien, ist wegen seiner Eignung, eine entsittlichende Wirkung auf die Zuschauer auszuüben, in Vorarlberg verboten.