Auf Grund des § 11 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Vorarlberg, LGBl. Nr. 25/1935, wird kundgemacht:
Die Landeshauptstadt Bregenz sowie die Marktgemeinden und Gemeinden des Bezirkes Bregenz – mit Ausnahme der Gemeinde Mittelberg – haben auf Grund übereinstimmender Beschlüsse ihrer Gemeindevertretungen zum Zweck der gemeinsamen Führung und Herausgabe des Gemeindeblattes für die Landeshauptstadt Bregenz sowie die Marktgemeinden und Gemeinden des Bezirkes Bregenz eine Verwaltungsgemeinschaft mit dem Namen „Verwaltungsgemeinschaft – Gemeindeblatt des Bezirkes Bregenz“ mit dem Sitz in Bregenz errichtet.
Die Verwaltungsgemeinschaft wird nach außen durch den Obmann vertreten. Urkunden, durch die privatrechtliche Verbindlichkeiten gegen dritte Personen begründen werden sollen, müssen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit vom Obmann und einem Mitglied des Verwaltungsausschusses gefertigt werden.