Auf Grund des § 50 Abs. 2 Gemeindewahlgesetz, LGBl. Nr. 31/1969, wird für die Gemeinde Damüls die Neuwahl der Gemeindevertretung auf Sonntag, den 7. Juni 1970, ausgeschrieben.
Als Stichtag gilt der 2. Jänner 1970.
Gemäß § 45 des Gemeindewahlgesetzes besteht Wahlpflicht.