Auf Grund des § 16 Abs. 3 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 45/1965, wird verordnet:
Artikel I
Im § 2 der Verordnung über die Übertragung von Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz und Feldkirch, LGBl. Nr. 21/1969, ist nach dem Wort "Schwarzenberg" das Wort "Sibratsgfäll," einzufügen.
Artikel II
Diese Verordnung tritt am 1. September 1971 in Kraft.