Auf Grund des § 17 des Lichtspielgesetzes, LGBl. Nr. 28/1928 in der geltenden Fassung, wird verordnet:
Die öffentliche Vorführung des Filmes "Laß jucken. Kumpel", Hersteller: Gunter Otto / Deutsche Dynamic / Barny Dornhauser, Verleiher: Gloria Film, Wien, ist wegen seiner Eignung eine entsittlichende Wirkung auf die Zuschauer auszuüben, in Vorarlberg verboten.