Auf Grund des § 17 des Lichtspielgesetzes, LGBl. Nr. 28/1928, wird verordnet:
Die öffentliche Vorführung des Filmes "Gefährlicher Sex frühreifer Mädchen", Hersteller: Alois Brummer, Verleiher: Gloria Film, Wien, der geeignet ist, eine verrohende und entsittlichende Wirkung auf die Zuschauer auszuüben, ist in Vorarlberg verboten.