Die Vorarlberger Landesregierung hat auf Grund der übereinstimmenden Beschlüsse der Gemeindevertretungen der Gemeinden Andelsbuch und Egg die Linderung der Gemeindegrenze zwischen diesen beiden Gemeinden im Bereiche des Pfisterbaches entsprechend dem unter Zl. Ib —154/75 erliegenden Plan gemäß § 5 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 45/1965, genehmigt.
Die Grenzänderung tritt am 1. Jänner 1976 in Geltung.