Auf Grund des § 17 des Lichtspielgesetzes, LGBl. Nr. 28/1928, wird verordnet:
Die öffentliche Vorführung des Filmes "Tarzoon – Schande des Dschungels", Hersteller: Boris Szulzinger, Verleiher: Centfox, der geeignet ist, eine entsittlichende Wirkung auf die Zuschauer auszuüben, ist in Vorarlberg verboten.