Die Vorarlberger Landesregierung hat auf Grund der übereinstimmenden Beschlüsse der Gemeindevertretungen der Marktgemeinde Götzis und der Gemeinde Altach die Linderung der Gemeindegrenze zwischen diesen beiden Gemeinden im Bereiche der Ortsteile "Sennemahd" und "Widenfeld" entsprechend dem unter Zl. Ib 153/77 erliegenden Plan der Agrarbezirksbehörde Bregenz vom 30. November 1977, Zl. I11 2308/77, gemäß § 5 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 45/1965, genehmigt.
Die Grenzänderung tritt am 1. Jänner 1978 in Geltung.