Auf Grund des § 17 des Lichtspielgesetzes, LGBl. Nr. 28/1928, wird verordnet:
Die öffentliche Vorführung des Filmes "Der Teufel in Miss Jonas", Verleiher: Roxy, der geeignet ist, das religiöse Empfinden zu verletzen und eine entsittlichende Wirkung auf die Zuschauer auszuüben, ist in Vorarlberg verboten.