Auf Grund des § 59a Abs. 7 des Jagdgesetzes, LGBl. Nr. 5/1948, in der Fassung LGBl. Nr. 9/ 1975, wird verordnet: Das abgeschlossene Studium der "Forstwirtschaft" an der Universität für Bodenkultur in Wien ersetzt die Jagdprüfung, wenn die erfolgreiche Ablegung der in diesem Studienzweig für die jagdliche Ausbildung vorgeschriebenen Prüfungen nachgewiesen wird.