Die Vorarlberger Landesregierung hat auf Grund des übereinstimmenden Willens der Marktgemeinde Götzis und der Gemeinde Koblach die Änderung der Gemeindegrenze zwischen diesen beiden Gemeinden im Bereiche des Egelseegrabens entsprechend den unter Zl. Ib 212-1/80 erliegenden Planunterlagen gemäß § 5 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 45/1965, genehmigt.
Die Grenzänderung tritt am 1. Jänner 1981 in Geltung.