Die Vorarlberger Landesregierung hat auf Grund des übereinstimmenden Willens der Marktgemeinde Götzis und der Gemeinde Mäder sowie der Gemeinden Altach und Mäder Änderungen der Gemeindegrenzen zwischen diesen Gemeinden im Bereiche des Egelseegrabens entsprechend den unter Zl. Ia 212-3 83 erliegenden Planunterlagen gemäß § 5 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 45/1965, genehmigt.
Die Grenzänderungen treten am 1. Jänner 1984 in Geltung.