Die Vorarlberger Landesregierung hat auf Grund des übereinstimmenden Willens der Marktgemeinde Götzis und der Gemeinde Koblach eine Änderung der Gemeindegrenze zwischen diesen Gemeinden im Bereiche des Kalkofenbaches entsprechend den unter Zl. Ia 212-4/83 erliegenden Planunterlagen gemäß § 5 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 45/1965, genehmigt.
Die Grenzänderung tritt am 1. Jänner 1984 in Geltung.