Die Vorarlberger Landesregierung hat auf Grund des übereinstimmenden Willens der Gemeinden Fußach und Höchst die Änderung der Gemeindegrenze zwischen diesen beiden Gemeinden im Bereiche der Bundesstraße 202 entsprechend den unter Zl. Ia 212-1/83 erliegenden Planunterlagen gemäß § 5 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 45/1965, genehmigt.
Die Grenzänderung tritt am 1. Jänner 1985 in Geltung.