Kundmachungder Vorarlberger Landesregierung über eine Änderungder Gemeindegrenze zwischen der Marktgemeinde Götzisund der Gemeinde Altach
Die Vorarlberger Landesregierung hat auf Grund des übereinstimmenden Willens der Marktgemeinde Götzis und der Gemeinde Altach die Änderung der Gemeindegrenze zwischen diesen beiden Gemeinden im Bereiche zwischen Lastenstraße und Bleicheweg entsprechend den unter Zl. Ia 212 1/85 erliegenden Planunterlagen gemäß § 5 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 45/1965, genehmigt.
Die Grenzänderung tritt am 1. Jänner 1986 in Geltung.