Kundmachungder Landesregierung übereine Änderung der Gemeindegrenze zwischen denGemeinden Thüringen und Thüringerberg
Die Vorarlberger Landesregierung hat aufgrund des übereinstimmenden Willens der Gemeinden Thüringen und Thüringerberg die Änderung der Gemeindegrenze zwischen diesen beiden Gemeinden im Bereiche der Gpn. 1 /2 KG. Thüringen und 195 KG. Thüringerberg entsprechend dem unter Zl. Ia 212-1/84 erliegenden Teilungsplan des Landesvermessungsamtes Feldkirch vom 5. April 1985 (GZl. 761 A/1985) gemäß § 6 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 40/1985, genehmigt. Die Grenzänderung tritt am J. Jänner 1987 in Geltung.