Verordnungder Landesregierung über eine Änderung der Verordnungüber die Gewährung von Arbeitslosenbeihilfe an Landesangestellteund Landesarbeiter
Auf Grund des § 131 Abs. 5 und des § 136 des Landesbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 37/1979, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über die Gewährung von Arbeitslosenbeihilfe an Landesangestellte und Landesarbeiter, LGBl. Nr. 8/1980, in der Fassung LGBl. Nr. 18/1981, 7/1983, 18/1984 und 14/1986, wird wie folgt geändert:
Im § 10 Abs. 5 hat es statt
„über 24.570 9.936"
zu lauten:
„über 24.570 bis 24.830 9.936
über 24.830 bis 25.090 10.041
über 25.090 bis 25.350 10.143
über 25.350 bis 25.610 10.248
über 25.610 10.353"
Artikel II
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1987 in Kraft.