der Landesregierung über die Festsetzung eines Umrechnungsschlüssels
für Schillingbeträge in Deutsche Mark in Mittelberg
Auf Grund des § 137 Abs. 3 des Abgabenverfahrensgesetzes, LGBl. Nr. 23/1984, des § 13 Abs. 6 des Baugesetzes, LGBl. Nr. 39/1972, in der Fassung Nr. 2/1982, und des § 11 Abs. 4 des Fremdenverkehrsgesetzes, LGBl. Nr. 9/1978, wird verordnet:
§ 1
Für den Bereich des Zollausschlußgebietes der Gemeinde Mittelberg wird für die
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt am 1. April 1988 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Festsetzung eines Umrechnungsschlüssels für Schillingbeträge in Deutsche Mark in Mittelberg. LGBl. Nr. 6/1986. außer Kraft.