Kundmachungder Landesregierung über eine Änderung der Gemeindegrenzezwischen der Marktgemeinde Götzis und der Gemeinde Koblach
Die Vorarlberger Landesregierung hat auf Grund des übereinstimmenden Willens der Marktgemeinde Götzis und der Gemeinde Koblach die Änderung der Gemeindegrenze zwischen diesen beiden Gemeinden im Bereiche des Kalkofenbaches zwischen der Montlinger Straße (L 59) und der Einmündung des Emmebaches entsprechend der unter Zl. Ia 212-1/88 erliegenden Vermessungsurkunde des Dipl.-Ing. Stephan Lackner vom 18.1.1988, GZl. 35600/1987, gemäß § 6 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 40/1985, genehmigt.
Die Grenzänderung tritt am 1. Jänner 1989 in Geltung.